Arbeitsstelle für Jugendseelsorge der Deutschen Bischofskonferenz (afj)
Die Arbeitsstelle für Jugendseelsorge der Deutschen Bischofskonferenz (afj) steht in Kontinuität zur 1945 noch in Haus Altenberg eingerichteten „Bischöflichen Hauptstelle für katholische Jugendseelsorge und Jugendorganisationen in den deutschen Diözesen“. Die Leitlinien zur Jugendpastoral (1991) umreißen kurz und knapp die Aufgabe der Arbeitsstelle: „Für den Gesamtbereich unseres Landes nimmt die Deutsche Bischofskonferenz ihren amtlichen Dienst an der Jugend durch die Arbeitsstelle für Jugendseelsorge wahr." Dieser amtliche Dienst umfasst die Förderung, Koordinierung und Entwicklung der Jugendpastoral, Jugendarbeit und Jugendhilfe. Er kann ebenso auf die Kurzformel: Vordenken - Unterstützen - Vernetzen gebracht werden. Die afj fühlt sich als kirchenamtliche Stelle der innerkirchlichen Subsidiarität verpflichtet und hat zum Ziel, durch ihre Arbeit die selbstständigen Träger, Verbände und Einrichtungen sinnvoll zu begleiten und zu unterstützen.